HAUS MARIENFELD
Das Haus Marienfeld ist seit Jahrzehnten eine Wohneinrichtung für volljährige Menschen mit Behinderungen.
Unser Ziel ist es die Ansprüche der meist
mehrfachbehinderten Menschen durch eine fördernde, tagesstrukturierende und ganzheitlich orientierte Gruppenbetreuung zu stützen.
Die Bewohner leben in Wohngruppen, die gleichzeitig Schutzraum sind und Sicherheit sowie Stabilität bieten.
Begegnungen mit Mitbewohnern bereichern das
soziale Leben der Bewohner und tragen wesentlich zum Wohlbefinden bei.
Die Mitarbeiter bieten Menschen mit Behinderungen eine umfassende Begleitung in allen Lebensbereichen.
Die Gestaltung des Alltags beinhaltet eine
Vielzahl von Aufgaben, zu denen pädagogische, pflegerische, hauswirtschaftliche und administrative Tätigkeiten gehören.
Im Rahmen der Einzelfallhilfe werden
Angebote zur individuellen Lebensbegleitung und Betreuung auf der Grundlage von Sicherheit in der Beziehung und Akzeptanz der Individualität gemacht. In der Arbeit gilt es, hierfür notwendige Lebensfelder mitzugestalten und
neu zu entdecken.
Aufnahme
Aufgenommen wird im Rahmen der Eingliederungshilfe gemäß den Vorgaben der Leistungstypen:
Leistungstyp 10
Wohnangebote für Erwachsene mit geistiger Behinderung und hohem sozialen Integrationsbedarf
Leistungstyp 12
Wohnangebote für Erwachsene mit komplexen Mehrfachbehinderungen

In der Absicht einer erfolgreichen und fließenden Integration der Behinderten in die jeweilige Gruppenstruktur
werden bereits im Stadium vor Heimaufnahme intensive Kontakte geknüpft. Die Besuche im persönlichen Umfeld des zukünftigen Bewohners und Besuche in unserer Einrichtung stimmen die Bedürfnisse des zukünftigen
Mitbewohners und der Gruppenstruktur aufeinander ab.
Je nach Anspruch des Bewohners kann sich die Schrittfolge in folgende Struktur gliedern:
- Vorgespräch
- Aufnahmegespräch mit Hausinformation vor Ort
- Besuch beim Bewohner durch unsere betreuenden Mitarbeiter
- Probeaufnahme zur Integration
- Endgültiges Aufnahmegespräch mit Abschluss des Heimvertrages
Bei entsprechender juristischer Voraussetzung besteht die Möglichkeit der beschützten Unterbringung im Rahmen
des BGB.
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